Die Ausbildung zur Erzieherin
Schulische Voraussetzung ist ein qualifizierter Sekundarabschluss I oder ein gleichwertiger Abschluss.
es folgen 2 Jahre schulische Ausbildung zum/zur Sozialassistent/ in mit einer Abschlussprüfung (während der Ausbildung kann die Fachhochschulreife erworben werden)
die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme an der Fachschule für Sozialpädagogik, an der weitere 2 Jahre Ausbildung absolviert werden
daran schließt ein 1-jähriges Berufspraktikum in einer pädagogischen Einrichtung mit Schulbegleitung an
den Abschluss zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“ bilden eine Facharbeit und ein Kolloquium
dieser staatlich anerkannte Abschluss erlaubt es dann, eine Gruppe oder einen Kindergarten zu leiten
Der Kindergarten und seine Lehrlinge
Natürlich hat unser Kindergarten auch „Lehrlinge“ - die Praktikanten/ innen. Für den Nachwuchs an gut ausgebildeten Erziehern/ innen für unseren pädagogischen Auftrag bieten wir immer auch Ausbildungsstellen an.
Im Laufe eines Jahres begleiten die Kinder deshalb immer wieder Berufspraktikanten/ innen, Sozialassistenten/ innen im 2. Ausbildungsjahr
oder Schnupperpraktikanten/ innen (z.B. von Schulen).
STELLENANGEBOTE
Jahrespraktikanten im Bildungsgang Erzieher
Jahrespraktikanten im Bildungsgang Sozialassistenz
Freiwilliges soziales Jahr








